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 Kanzlei für Mediation und Konfliktcoaching ­

Vertrags­gestal­tung

Sehr gerne arbeiten wir für Sie juristische Verträge aus. Die Kosten für die Ausarbeitung eines Vertrags richten sich nach der anwaltlichen Gebührenverordnung (RVG) und bemessen sich an der Höhe des jeweiligen Gegenstandswertes.


•    Eheverträge

Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht gut passen und man die Folgen der Ehe individuell regeln möchte. Das heißt in einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich abgeändert oder ausgeschlossen werden, sofern sie nicht sittenwidrig sind. In den meisten Fällen dient der Ehevertrag dazu, den Zugewinnausgleich zu vermeiden und stattdessen eine Gütertrennung zu vereinbaren. Eventuelle spätere Unterhaltsforderungen und die Versorgung im Alter können sinnvoll und zukunftssicher mit einem Ehevertrag geregelt werden. Besonders sinnvoll ist ein Ehevertrag für Doppelverdiener in einer Ehe ohne Kinder und für Ehepaare mit ungleichen Einkommen. Den Regelungen müssen stets beide Partner zustimmen. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Eheschließung aufgesetzt werden.


Damit der formbedürftige Vertrag wirksam ist, müssen Sie immer zu einem Notar, der den Vertrag final beurkundet.



•    Vereinbarungen bei Trennung oder Scheidung

Möchten zwei Ehegatten künftig dauerhaft getrennt leben, ohne sich jedoch scheiden lassen zu wollen, sollten Sie unbedingt hinsichtlich der regelungsbedürftigen Punkte (Erbrecht, Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Umgangsregelungen bzgl. der gemeinsamen Kinder, Ehewohnung, Hausrat etc.) eine Trennungsvereinbarung abschließen.


Eine Scheidungs(folgen)vereinbarung ist ein Vertrag zwischen scheidungbereiten Ehegatten, in dem Regelungen für eine Scheidung getroffen werden. Sind sich die Ehegatten über alle wesentlichen Scheidungsfolgen einig, ist der Scheidungstermin vor Gericht nur noch eine reine, kurze Formsache (einvernehmliche Scheidung). Es reicht dann auch, wenn nur ein Ehegatte von einem Rechtsanwalt im Scheidungstermin vertreten wird, womit sich Kosten sparen lassen. Ein weiterer Vorteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung besteht darin, dass für die Zeit unmittelbar nach der Trennung oder Scheidung die wirtschaftliche Existenz der Eheleute kalkulierbar und damit der „Kampf um das finanzielle Überleben“ deutlich entschärft wird. Die Ehegatten einigen sich bspw. über das Sorgerecht, Umgangsrecht, den Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt, die Verteilung des Vermögens und Hausrates (Zugewinnausgleich), die Aufteilung der Haushaltsgegenstände, die weitere Nutzung der Ehewohnung etc. Für die rechtliche Wirksamkeit einer Scheidungsvereinbarung ist je nach Regelungsgegenstand zumeist eine notarielle Beurkundung erforderlich.


Wird eine Scheidungsfolgensache nicht im Einvernehmen geregelt, muss hierzu gerichtlich entschieden werden.
Jede strittige Folgesache, die nicht einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt wird, verlängert die Dauer einer Scheidung und sorgt für höhere Scheidungskosten! Mitunter ziehen sich solche Verfahren über Jahre hin.

 
 
 
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