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 Kanzlei für Mediation und Konfliktcoaching ­

Scheidungsmediation

Vorteile für die gemeinsamen Kinder bei einer Scheidungsmediation

Sind Kinder im Spiel ist vor allem das Kindeswohl ein hohes Gut, dass es bestmöglich in dieser schwierigen Situation zu schützen gilt. 

Kinder leiden selbstredend bei einer Trennung ihrer Eltern immer und automatisch. Ob sie jedoch einen bleibenden Schaden davontragen, haben die Eltern größtenteils selbst in der Hand und bestimmen dies durch ihr Verhalten. Nicht umsonst wird von sogenannten „Scheidungskindern“ gesprochen, wenn diese durch den Rosenkrieg ihrer Eltern viel zu erleiden haben, Verletzungen erfahren oder sogar verhaltensauffällig werden. Eine Partnerschaft kann man durch Scheidung auflösen, die Elternschaft hingegen endet niemals. Kinder empfinden fast immer für beide Elternteile Sympathie und leiden enorm darunter, wenn der eine vom anderen schlecht gemacht wird. Wenn der Scheidungsprozess fair und zügig abläuft, so können daraus evtl. sogar entlastete „glückliche Scheidungskinder“ hervorgehen, die jedenfalls nicht traumatisiert sind.


Finanzielle Vorteile einer Scheidungsmediation

Eine einvernehmliche Scheidung ist sicherlich die preiswerteste und nervenschonendste Variante für beide Seiten.  Mit einer Mediation läßt sich dieses lohnenswerte Ziel in den allermeisten Fällen erreichen. Sie ist im Vergleich zu einer streitigen Scheidung,  die sich mitunter über Jahre hinzuhen kann, eine kostengünstige und weniger zeitraubende Lösung.

Wenn Sie statt einer streitigen Scheidung eine Mediation mit sich anschließender einvernehmlicher Scheidung durchlaufen, sparen Sie sich nicht nur Nerven, sondern auch viele Kosten. Das liegt nicht nur daran, dass Sie aufgrund der in der Scheidungsmediation erzielten Einigung keine streitigen Themen mehr haben, sondern dass Sie


  • statt zwei Rechtsanwälten nur einen Mediator bzw. eine Mediatorin beauftragen (eine einmalige parteiliche Rechtsberatung unmittelbar vor Unterzeichnung der Vereinbarung wird beiden Parteien empfohlen)  

und

  • für die einvernehmliche Scheidung nur einen Rechtsanwalt benötigen, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht und in dem Scheidungstermin anwesend ist.

Es werden also keine zwei Rechtsanwälte benötigt (die ggf. einen Rosenkrieg entfachen). Die Anwalts- und Gerichtskosten sind bei einer einvernehmlichen Scheidung deutlich geringer, als bei einer streitigen. 



Dauer der Scheidungsmediation

In der Regel dauert eine Scheidungsmediation durchschnittlich 6-8 Stunden. Ist die Vermögenslage sehr kompliziert oder die Verhandlungsbereitschaft gering, so kann es auch im Einzelfall länger dauern. Am Ende wird immer eine Trennungsvereinbarung und ggf. auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung vom Mediator verfasst, die das Paar unterschreibt und von einem Notar beurkunden oder durch das Gericht protokollieren lässt. Die Vereinbarung kann so verfasst werden, dass jede Vertragspartei aus ihr genau wie aus einem Gerichtsurteil vollstrecken kann.


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